Erläuterung zum Abrechnungsverfahren in der Gasabrechnung

Warum wird auf dem Gaszähler ein Volumenwert (m³) angezeigt und in der Rechnung Kilowattstunden (kWh)?

Der Gaszähler im Haus erfasst die Volumenmenge in m³. Dieser wird durch einen Faktor (Produkt aus der Zustandszahl (Zz) und dem mengengewichteten mittleren Brennwert (Bw)) in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Deshalb wird auf der Rechnung der Verbrauch in kWh angegeben. Weitere Informationen zur Umrechnung finden Sie hier.

Auszug aus Ihrer Rechnung

Gerät ZW Abl von bis Stand alt Stand neu Differenz Zz x Bw Verbrauch
200161405 01 2 01.01.12 30.09.12 4.034,000 4.684,000 650,000 0,9131 x 11,228 6.664,000 kWh

Aus Kubikmetern werden Kilowattstunden

Die thermische Energiemenge in Ihrer Erdgasabrechnung ermittelt sich aus drei Werten: 

Erdgasverbrauch, Zustandszahl und Abrechnungsbrennwert.

1. Erdgasverbrauch

Der Erdgasverbrauch wird von einem geeichten Gaszähler gemessen. Der Gaszähler misst dabei das Betriebsvolumen (Vb) des durchfließenden Erdgases. Die Maßeinheit ist dementsprechend Kubikmeter (m³). Der Erdgasverbrauch errechnet sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und am Ende einer Abrechnungsperiode (in der Regel ein Jahr).  

2. Zustandszahl

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Die Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl (z), die kundenspezifisch ermittelt wird.

Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases.

Erdgas hat seinen Normalzustand bei einer Temperatur (Tn) von 0° Celsius (entsprechend 273,15 Kelvin) und einem Normalluftdruck (Pn) von 1013,25 mbar

Grundsätzlich wurde deutschlandweit eine Abrechnungstemperatur (Teff) von 15° C für Gaszähler ohne Temperaturumwertung festgelegt, sofern der übergebene Druck (Übergabedruck) beim Kunden kleiner gleich 1.000 mbar ist und das Volumen (Betriebsvolumen) 400 m³ pro Stunde nicht übersteigt.

Maßgebend für den zu verwendenden mittleren Luftdruck (pamb), gemessen in mbar, ist die geodätische Höhe des installierten Zählers beim Kunden. Die TWB hat Höhenzonen in Abhängigkeit der geographischen Gegebenheiten innerhalb des Netzgebiets eingerichtet. Alle installierten Gaszähler sind einer mittleren geodätischen Höhe der jeweiligen Höhenzone zugeordnet.

Ein weiter Parameter zur Ermittlung der Zustandszahl ist der eingestellte Überdruck - auch Effektivdruck (peff) genannt - des installierten Gasdruckregelgeräts vor dem Gaszähler beim Kunden. Durch das installierte Gasdruckregelgerät erhält der Gaszähler einen konstanten Ausgangsdruck in mbar. Auf diesen Ausgangsdruck sind die Verbrauchseinrichtungen wie Brennwertheizung und Gaskochfelder beim Kunden ausgerichtet. Eine Änderung des Effektivdrucks erfordert technische Umbaumaßnahmen am Gasdruckgerät, die nur im Auftrag von der TWB ausgeführt werden dürfen.

Die Zustandszahl (z) berechnet sich nach folgender Formel

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Dabei bedeuten:

z = Zustandszahl

Vn = Normvolumen [m3]

Vb = Betriebsvolumen [m3]

Tn = Normtemperatur = 0°C = 273,15 K

Tb = Temperatur des Erdgases = 15°C + 273,15 K = 288,15 K

Pamb = Luftdruck am Gaszähler [mbar] = 1016 –(0,12 x H/m) [mbar]

H = zugeordnete mittlere geodätische Höhe des Gaszählers [m]

Peff = Überdruck am Gaszähler [mbar]

Pn = Normluftdruck = 1013,25 mbar

Zustandszahlen im Versorgungsgebiet der TWB

Ort Höhe Druck Z-Zahl
Asch (Flüssiggas) 650m 50 mbar 0,9243
Seißen 695m 23 mbar 0,8944
Steigziegelhütte 695m 50 mbar 0,9196
Kernstadt 522m 23 mbar 0,9131
Weiler 522m 23 mbar 0,9131
Gerhausen 522m 23 mbar 0,9131

3. Abrechnungsbrennwert

Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt (Brennwert Hs). Der Brennwert Hs des gelieferten Erdgases wird mit geeichten Brennwertmessgeräten an der jeweiligen Übergabestelle in das Erdgasverteilungsnetz ermittelt. 

Der Brennwert Hs ist die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer gegebenen Gasmenge in Luft frei werden würde, wobei der Druck p, bei dem die Reaktion abläuft, konstant bleibt und alle Verbrennungsprodukte auf die gleiche gegebene Temperatur T wie die Reaktionspartner zurückgeführt werden.

Der volumenbezogene Brennwert Hs, Vn ist der Brennwert eines gegebenen Gasvolumens im Normzustand. Übliche Einheit: kWh/m3.

Der Brennwert Hs für den jeweiligen Abrechungszeitraum wird aktuell und kundenspezifisch ermittelt. Durch die natürlichen Beschaffenheitsschwankungen von Erdgas und die zeitbezogene Ermittlung des Abrechungsbrennwertes gibt es keinen einheitlichen Brennwert für alle Kunden. Der Abrechnungsbrennwert wird über den Zeitraum von zwei Zählerständen (Anfangs- und Endzählerstand) ermittelt.

Die Ermittlung der thermischen Energiemenge

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Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechungsbrennwert (Hs,eff):

Dabei bedeuten:

E = Thermische Energie [kWh]

Vb = Betriebsvolumen [m3]

z = Zustandszahl

Hs,eff= Abrechnungsbrennwert

Falls in der Erdgasabrechnung die Abrechungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z.B. wegen Preis- oder Steueränderungen, und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die TWB die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.

Rechtlicher Rahmen:

In Deutschland wird die thermische Erdgasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie anerkannter Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt.

Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.

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