Änderung der gesetzlichen Umlagen und Abgaben 2021

16.11.2020

Zum 1. Januar 2021 ändern sich die gesetzliche Umlagen und Abgaben für Gas.

Gaspreiszusammensetzung:

Umlagen & Abgaben

Der Preis für Erdgas setzt sich im Wesentlichen aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Beschaffungskosten

  • Netznutzungsentgelte

  • Steuern, Umlagen und Abgaben

Zu den Steuern, Umlagen und Abgaben zählt neben der Umsatzsteuer und der Energiesteuer (0,55 Cent/kWh netto) die Bilanzierungsumlage (0,00 Cent/kWh netto). Ab 1. Januar 2021 kommt die CO₂-Bepreisung (0,455 Cent/kWh netto) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hinzu. Die CO₂-Bepreisung wird separat auf Ihrer Rechnung ausgewiesen.

Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Veränderungen dieser Umlagen vertragsgemäß an Sie weitergeben.

Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig (Bilanzierung, Beschaffung, etc.).

CO₂-Bepreisung nach BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)

Unter einer CO₂-Bepreisung versteht man ein Instrument der Energiepolitik, welches darauf gerichtet ist, zur Reduktion von klimaschädlichen CO₂-Emissionen beizutragen, indem es die damit verbundenen Kosten für die Verursacher (Emittenten) erhöht.

Link zu einer externen Seite