Keine Zwischenabrechnung durch Senkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020

01.07.2020

Keine Zwischenabrechnung durch Senkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020 bei den Verbrauchstarifen für Wasser, Gas und Wärme bei der TWB-Technischen Werke Blaubeuren GmbH (TWB)

Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eine temporäre Absenkung der Steuersätze im Bereich der Umsatzsteuer für die zweite Jahreshälfte 2020 beschlossen. Diese betrifft bei der TWB die Tarife bei Wasser (von 7% auf 5%) sowie Wärme und Gas (von 19% auf 16%).

Für den anzuwendenden Umsatzsteuersatz ist der Abrechnungszeitpunkt maßgeblich. Dieser ist bei der TWB der 31. Dezember 2020. Die TWB werden somit den gesamten Wasser- bzw. Wärme- und Gasverbrauch vom 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 mit den abgesenkten Steuersätzen abrechnen. Für die Bürgerinnen und Bürger in Blaubeuren bedeutet dies, dass keine gesonderte Abrechnung zum 30. Juni 2020 erfolgt und dementsprechend müssen der TWB keine Zählerstände zu diesem Zeitpunkt für Wasser, Gas und Wärme eingereicht werden.

Die Zählerablesung erfolgt wie in den vergangenen Jahren zum Jahresende im Laufe des Monats Dezember. Die Jahresverbrauchsabrechnung erfolgt dann wie bisher Anfang Februar 2021.

Eine Anpassung der Vorauszahlungen bzw. Abschläge erfolgt nicht. Die dadurch zu viel entrichtete Umsatzsteuer wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung zurückerstattet.

TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

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