Zur Vermeidung von Frostschäden ist es notwendig, folgende Vorkehrungen vor Eintritt niedriger Außentemperaturen zu treffen:
a) Fenster und Türen in Kellern und Untergeschossräumen geschlossen halten, insbesondere Zugluft vermeiden,
b) luftdurchlässiges Mauerwerk abdichten,
c) Garten- und Sommerleitungen und Leitungen in frostgefährdeten, unbewohnten Räumen absperren und entleeren,
d) Absperrventile in Kellern und Schächten, insbesondere Hauptabsperrvorrichtungen sowie Zapfventile auf ihre Dichtheit prüfen und im Bedarfsfalle jetzt schon instandsetzen,
e) Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor und hinter dem Zähler mit Isolierstoffen umhüllen; bei Wasserzählerschächten im Freien Zwischenboden mit Stroh, Laub oder ähnlichem ausstopfen.
Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Für Frostschäden an Leitungen und Wasserzählern sowie für etwaige Wasserverluste müssen die Haus- und Grundstückseigentümer aufkommen.